„Wir sind bestürzt und beschämt…“ – wer hat den OB dazu ermächtigt?
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STADTRATSANFRAGE, 05. April 2012
Medienberichten zufolge haben die sieben vom vorgeblichen „NSU“-Terror betroffenen Städte jüngst eine gemeinsame Erklärung verabschiedet („Wir sind bestürzt und beschämt…“) und angekündigt, zur Erinnerung an die Opfer jeweils „Gedenkorte“ einzurichten. So sollen Straßen und Plätze umbenannt und Erinnerungstafeln aufgestellt werden. Für die bayerische Landeshauptstadt trägt laut Medien OB Christian Ude die Erklärung mit, der darüber hinaus mit dem Topos zitiert wird: „Wir sind erschüttert, daß die menschenverachtende Ideologie der Rechtsextremisten zu einer Mordserie führte, und wir sind beschämt, daß dies ein Jahrzehnt lang unerkannt bleiben konnte.“
Zumindest die Münchner Bürgerschaft und ihre Vertretung im Münchner Stadtrat weiß der OB mit dieser Feststellung nicht zur Gänze hinter sich, weshalb sich die Frage stellt, in wessen Namen der Münchner OB die genannte Erklärung der sieben Städte korrekterweise eigentlich mittragen kann. Hier bleiben Fragen offen. (Zitate: http://www.stern.de/politik/deutschland/mordserie-sieben-staedte-errichten-gedenkorte-fuer-neonazi-opfer-1809076.html; 05.04.2012, 3.14 Uhr)
Ich frage den Oberbürgermeister:
1. Wer hat den Oberbürgermeister ermächtigt, sich zusammen mit den sechs anderen betroffenen „Opfer“-Städten im Sinne der genannten Deklaration zu erklären?
2. Inwieweit fand eine Abstimmung in der Angelegenheit ggf. im Ältestenrat statt? Wie positionierten sich die dort vertretenen Stadtratsfraktionen?

Karl Richter
Stadtrat
Link zum RatsInformationsSystem der Stadt München (neues Fenster):
http://www.ris-muenchen.de/RII2/RII/ris_antrag_dokumente.jsp?risid=2629326






